Langenhorner Neuer Koog
Der Langenhorner Neue Koog ist ein Koog südlich der Soholmer Au bei Langenhorn im Kreis Nordfriesland, bedeicht im Jahr 1551.
Der Koog entstand zusammen mit dem Störtewerker Koog in einem einzigen Deichbauvorhaben. Die Soholmer Au teilte das gewonnene Land: nördlich von ihr lag der Störtewerker Koog, südlich der Langenhorner Neue Koog.
Ein Gutachten von zwölf Außenkoogsleuten
Den Anstoß gaben die Bewohner des Langenhorner Alten Kooges, die ihre Deiche als kaum noch haltbar meldeten. König Christian III. ließ die Lage prüfen. Zwölf unbeteiligte Außenkoogsleute besichtigten die Linie zwischen Risummoor und Efkebüll, vier von der Insel Strand, vier aus Simonsberg und vier aus der Hattstedter Marsch. Nach ihrem Urteil ließ sich der Deich vorverlegen, was die Seedeichlinie verkürzte und zugleich neues Land einbrachte.
Der Freibrief von 1544
Am 1. Januar 1544 erließ der König in Flensburg eine Concession und Order, also einen Freibrief für die Eindeichung der Bucht. Beteiligen sollten sich der Langenhorner Koog, der Bargumer Koog und der Risum-Kohldammer Koog, dazu alle übrigen Eigentümer von Vorland. Die Bökingharde und die Karrharde hatten je hundert Störten zu stellen, die Nordergoesharde zweihundert. Eine Störte war ein Sturzkarren, und nach der Zahl solcher Karrenfuhren, dem Störtwerk, wurde das Land später verteilt.
Die Teilung der Herzogtümer am 10. August 1544 durchschnitt das Vorhaben. Bökingharde und Karrharde kamen zum Amt Tondern, die Nordergoesharde blieb beim Amt Flensburg. Damit wurde die Soholmer Au zur Amtsgrenze, und der südliche Anteil, das Süderkör, bildete nach dem Deichbau den Langenhorner Neuen Koog. Von da an musste jede Entscheidung zwei Landesherren passieren, was die Arbeiten erheblich bremste.
Zu früh eingedeicht
Ein Bericht der Deichrichter vom Mai 1545 meldet die Abdämmung der Tiefen als vollendet und ein Siel als fertig. Danach kam es zu Rückschlägen. Der König bat 1546 die Gräfin von Ostfriesland um einen Pfahlmeister aus Emden, und im April 1547 mahnte Herzog Johann seine Untertanen zur Mitarbeit.
Bei der Verteilung 1553 erhielt jeder Beteiligte sechs Demat Hochland und ein Demat Schlickland je eingesetzter Störte. Ein Demat war ein altes Flächenmaß von knapp einem halben Hektar. Weite Teile des Kooges lagen jedoch so tief, dass sie über Siele nicht trockenzulegen waren und als Wasserland liegen blieben, darunter der Witte Koog. Erst 1948 lösten Schöpfwerke dieses Problem.
Die Unterhaltung des neuen Deiches regelte ein Willkürbrief der drei beteiligten Harden. Wer seinen Abschnitt bis Johanni nicht in Ordnung hatte, verlor seinen Anteil an der gemeinsamen Weide, bei fortgesetzter Säumnis auch sein Land. Der darin festgehaltene Satz De nich will diken mut wiken fasst das Deichrecht der Zeit zusammen.
Zu den Angaben
Belegt ist das Bedeichungsjahr (Chronik des Sielverbands Störtewerkerkoog). Kenndaten erscheinen hier nur, wenn eine frei zugängliche Quelle sie stützt. Weitere Werte aus der früheren Nordfriesland-Datenbank werden derzeit mit dem Standardwerk von Harry Kunz und Albert Panten abgeglichen. Zum Zeitraum: Die Chronik des Störtewerkerkooges hält fest, dass der Deich schon 1547 weitgehend gebaut war, es aber noch vor der Vollendung zu Rückschlägen kam. Als gewonnen gemeldet wurde der Koog erst einige Jahre später. Eine einzige Jahresangabe bezeichnet deshalb nur den Abschluss des Vorhabens. Der Punkt auf der Karte markiert den Mittelpunkt der Gemeinde Langenhorn, nicht den Koog selbst.
Quellen
Weiterführende Literatur
- Harry Kunz, Albert Panten: Die Köge Nordfrieslands. Bredstedt 1997, ISBN 3-88007-251-5