Friesische Volksgruppe

Friesische Volksgruppe ist die Bezeichnung für die Friesen in Schleswig-Holstein, die seit 1990 Anspruch auf Schutz und Förderung durch das Land haben.

Seit 1990 sichert die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein neben der dänischen Minderheit auch der friesischen Volksgruppe Schutz und Förderung zu. Der Begriff selbst war ein Kompromiss. In der friesischen Bewegung war zunächst umstritten, ob die Friesen als nationale Minderheit oder als deutscher Stamm gelten sollten; Volksgruppe konnten alle Seiten annehmen.

Wer dazugehört, entscheidet allein die eigene Gesinnung; nachweisen muss das niemand. Beim Schleswig-Holsteinischen Landtag arbeitet seit 1988 ein Gremium für Fragen der Volksgruppe, geleitet vom Landtagspräsidenten. Auf Bundesebene kam 2005 ein Beratender Ausschuss im Innenministerium hinzu, unter der Leitung des Bundesbeauftragten für nationale Minderheiten.

Verwandte Einträge

Zu den Angaben

Einen Wikipedia-Artikel zu diesem Stichwort gibt es nicht; die Angaben folgen der Archivfassung von 2009. Dieser Eintrag ist neu geschrieben und übernimmt keine Formulierungen aus der früheren Nordfriesland-Datenbank.

Quellen

  1. Nordfriisk Instituut: Nordfriesland-Datenbank, Eintrag Friesische Volksgruppe (Archivfassung 2009)