Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer schützt das Wattenmeer zwischen der deutsch-dänischen Seegrenze und der Elbmündung und ist der größte Nationalpark Deutschlands.
Begründet hat den Park der Landtag durch ein Nationalparkgesetz, beschlossen am 22. Juli 1984 und in Kraft getreten zum 1. Oktober 1985; 1999 wurde er deutlich erweitert. Das Gebiet beginnt an der Seegrenze zu Dänemark und endet an der Elbmündung; zusammen mit den Nationalparks in Niedersachsen und Hamburg bildet es den deutschen Teil des Wattenmeeres. Auf der Landseite verläuft die Grenze 150 Meter vor der Küste, seewärts im Norden an der Zwölfmeilenlinie, weiter südlich etwa an der Dreimeilenlinie. Von der Fläche sind gut zwei Drittel dauerhaft von Wasser bedeckt, 30 Prozent fallen bei Ebbe trocken, und der Landanteil besteht überwiegend aus Salzwiesen.
Der nordfriesische Teil
Zwischen der dänischen Grenze und Eiderstedt liegt der nordfriesische Abschnitt, abgeschirmt durch die Inseln und Halligen, die aus abgetrennten Festlandgebieten hervorgegangen sind. Das Watt ist dort bis zu 40 Kilometer breit, der Tidenunterschied bleibt unter zwei Metern. Nur hier finden sich noch eiszeitliche Geestkliffs, die in der flachen Landschaft die größten Höhenunterschiede bilden. Zum Park gehören unbewohnte Inseln, Sandbänke und Halligen, etwa Trischen, Blauort und die Nordfriesischen Außensände; ausgenommen sind die bewohnten Inseln und die großen Halligen Langeneß, Hooge, Gröde, Oland und Nordstrandischmoor.
Schutzzonen
Zone 1 umfasst mit 162.000 Hektar gut ein Drittel der Fläche und ist grundsätzlich geschlossen; Ausnahmen gelten für küstennahe Wattgebiete, geführte Wattwanderungen und die Fischerei. Zone 2 liegt als Pufferzone darum herum und erlaubt Wattwandern, Bootsfahrten, Muschelsuchen und Drachensteigen, während Reiten fast überall verboten ist. In Zone 2 wurde 1999 auf 124.000 Hektar entlang der Westküste Sylts das erste Walschutzgebiet Europas ausgewiesen, wichtig für die Fortpflanzung der Schweinswale.
Ein als nutzungsfrei ausgewiesenes Referenzgebiet von 12.500 Hektar südlich des Hindenburgdamms hat seinen Zweck bisher nicht erfüllt. Es enthält kein Prielsystem, ist vom Forschungsschiff in List nur auf großem Umweg zu erreichen, und bis 2019 fand dort kein Forschungsprojekt statt. Trotz des Verbots jeder Nutzung wurde die Fläche nach 1999 befischt.
Seit 1990 bilden Park und Halligen ein Biosphärenreservat, das die UNESCO anerkannt hat; 2009 kam die Anerkennung als Weltnaturerbe hinzu, gemeinsam mit den niedersächsischen und niederländischen Gebieten. Später traten das Hamburgische Wattenmeer und der dänische Nationalpark Vadehavet dem Verbund bei. Neben den überall im Wattenmeer verbreiteten Arten treten hier Schweinswale, Brandgänse und Seegräser besonders häufig auf.
Zu den Angaben
Die Seite war nie archiviert, die Angaben folgen dem Wikipedia-Artikel und dem Nationalparkgesetz. Seedeiche, unmittelbares Deichvorland, Badestrände, die bewohnten Inseln und die großen Halligen liegen außerhalb des Schutzgebietes. Dieser Eintrag ist neu geschrieben und übernimmt keine Formulierungen aus der früheren Nordfriesland-Datenbank.