Listland

Als Listland wird die Landschaft aus Wanderdünen, Heide und Salzwiesen um List im Norden von Sylt bezeichnet. Sie liegt seit Jahrhunderten in Privatbesitz.

Eigentümerin ist eine Erbengemeinschaft, die aus den beiden Stavenplätzen des Ortes hervorgegangen ist, dem Osthof und dem Westhof. Ein Staven war eine mit Hofrechten verbundene Stelle im Dorf, und aus diesen zwei Stellen leitet sich der Besitz an der Landschaft ab. Deshalb ist die Halbinsel Ellenbogen nur über eine private Straße erreichbar, für die eine Gebühr erhoben wird.

Königliche Enklave

Vor 1864 gehörte das Listland nicht zum Herzogtum Schleswig, sondern als königliche Enklave unmittelbar zum Königreich Dänemark. Verwaltet wurde es gemeinsam mit dem Südteil der Nachbarinsel Rømø und einem kleinen Festlandsgebiet im Bezirk Ballum unter dem Amt Ripen. Seit 1661 war es Teil der Grafschaft Schackenborg. Kirchlich gehörte List dagegen zum Kirchspiel Keitum, seit es nach den Sturmfluten des 14. Jahrhunderts seine eigene Kirche verloren hatte.

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 fielen die dänischen Besitzungen an Preußen, die staatsrechtliche Sonderstellung endete damit. Der Privatbesitz an der Landschaft blieb bestehen. 1923 wurde das Listland gemeinsam mit dem Morsum-Kliff als erstes Gebiet in Schleswig-Holstein unter Naturschutz gestellt.

Heute grenzen im Süden und Osten der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und der Königshafen an, eine Wattbucht in der Schutzzone eins, die nicht betreten werden darf. Die Dünen wandern weiter, weshalb Wege und Bebauung im Norden der Insel begrenzt bleiben.

Zu den Angaben

Diese Seite stützt sich auf den Wikipedia-Artikel zu List auf Sylt, weil es zum Listland selbst keinen eigenen Artikel gibt und die Seite der alten Nordfriesland-Datenbank nie archiviert wurde. Ein eigener Kartenpunkt fehlt deshalb. Für diese Seite gibt es keinen einzelnen Kartenpunkt, weil sie ein größeres Gebiet beschreibt.