Harde
Eine Harde war in Dänemark und im Herzogtum Schleswig ein unterer Verwaltungsbezirk mit eigener Gerichtsbarkeit. Fünf Hardennamen sind in Nordfriesland bis heute in Gebrauch.
Verwandte Einheiten gab es in ganz Skandinavien: härad in Schweden, herred in Dänemark und Norwegen, hérað auf Island. Wie groß eine Harde war, richtete sich nach der Zahl der Männer, die sie aufbieten konnte. Eine dänische Harde stellte im Mittelalter ein bis vier Schiffe, und eine Schiffsbesatzung zählte etwa 42 Mann. Weil die Schiffsgröße einheitlicher war als die Fläche einer Harde, gilt die Hardeneinteilung als älter als die Einteilung nach Schiffen.
Ding, Vogt und Selbstverwaltung
Im Mittelalter war die Harde vor allem ein Rechtskreis. Ihre Versammlung, das Hardesting, wuchs zum ordentlichen Untergericht heran, geleitet vom Hardesvogt, den der Landesherr ernannte und meist aus den Eingesessenen nahm. Das Gericht selbst bildeten zwölf Neffninge, drei aus jedem Viertel der Harde. Bis über das Mittelalter hinaus lagen bei diesen Männern auch Finanzen, Steuern und das Deichwesen. Mit der Christianisierung entstand in jeder Harde zuerst eine Hardeskirche, von der später weitere Kirchspiele abgetrennt wurden.
Übergeordnet war zunächst das Syssel, später das Amt oder die Landschaft. Seit dem Spätmittelalter brachen Löcher in die Hardengrenzen: Städte mit Stadtrecht, adlige Güter, geistliche Besitzungen und ab dem 17. Jahrhundert die oktroyierten Köge bildeten eigene Gerichts- und Polizeibezirke. Eine Verordnung vom 3. Juni 1853 fügte diese Sonderbezirke wieder in die Harden ein. Zugleich wechselte das Amt des Vogtes seinen Charakter, denn seit dem 17. Jahrhundert setzte man zunehmend studierte Juristen ein statt ortsansässiger Bauern.
Die nordfriesischen Harden
Fünf Namen sind geblieben. Wiedingharde, Bökingharde und Karrharde waren bis Ende 2007 noch Amtsbezirke mit Sitz in Neukirchen, Niebüll und Leck; dazu kommen die Nordergoesharde um Bredstedt und die Südergoesharde zwischen Arlau und Husum. Aus den Harden Eiderstedt, Everschop und Utholm wurde im 17. Jahrhundert die Landschaft Eiderstedt. Von Alt-Nordstrand blieben nach 1634 die Edomsharde als Nordstrand und die Pellwormharde als Pellworm.
Auf den Geestinseln lagen die Grenzen anders. Föhr war auf zwei Harden verteilt: Osterland-Föhr gehörte zum Herzogtum Schleswig, Westerland-Föhr mit Amrum zum Königreich Dänemark. Sylt bildete eine Harde für sich. Nach dem Anschluss an Preußen trennte die Gerichtsordnung vom 22. Juni 1867 die Rechtsprechung ab und übergab sie den neuen Amtsgerichten. Aus den Harden wurden reine Polizeidistrikte, die Hardesvogteien, und zum 1. Januar 1889 ersetzten kleinere Amtsbezirke auch diese.
Verwandte Einträge
- Utholm
- Amrum
- Bökingharde
- Eiderstedt
- Föhr
- Karrharde
- Nordergoesharde
- Nordstrand
- Pellworm
- Sylt
- Wiedingharde
Zu den Angaben
Woher das Wort kommt, ist ungeklärt. Die frühere Nordfriesland-Datenbank zerlegte es in hær für Schar oder Heer und rath für Rat und übersetzte es mit Heerbezirk. Die Wikipedia führt den zweiten Bestandteil dagegen auf ein Wort für reiten zurück und gibt als ursprüngliche Bedeutung Hundertschaft an. Auch die Zahl von ursprünglich 17 Harden in Nordfriesland stammt allein aus der alten Datenbank. Dieser Eintrag ist neu geschrieben und übernimmt keine Formulierungen aus der früheren Nordfriesland-Datenbank.
Quellen
Weiterführende Literatur
- Johannes von Schröder: Topographie des Herzogthums Schleswig, Schleswig 1837.